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4SELLERS für eBay: Einstellen mit einem Produkt aus dem eBay-Katalog
wird ab dem 20. September 2010 verpflichtend:
Wie in den eBay Verkäufer News für September 2010 angekündigt, hat eBay für einige Kategorien eine eigene Produktdatenbank aufgebaut und verpflichtet seine Verkäufer ab dem 20. September in ausgewählten Kategorien (in Deutschland zunächst in den Kategorien MP3-Player und GPS-Navigationsgeräte) eine Zuordnung der angebotenen Produkte zu den entsprechenden Produkten in der Produktdatenbank vorzunehmen. Nicht zugeordnete Artikel, welche in der eBay Produktdatenbank existieren, dürfen nicht mehr eingestellt werden. Ziel von eBay ist es, gleiche Artikel zu gruppieren und somit den Einkauf und die Suche übersichtlicher zu gestalten.
Das Modul 4SELLERS für eBay wird dahingehend erweitert, dass der Verkäufer über einen neuen Sage Office Line Dialog die eBay Produktdatenbank durchsuchen und die Produktzuordnungen vornehmen kann. Diese Modulerweiterung befindet sich bei 4SELLERS in der Entwicklung und wird allen Nutzern der Warenwirtschaft Sage Office Line Evolution ab Version 5.0 voraussichtlich ab der KW 41 zur Verfügung stehen.
Das notwendige AddIn für Ihr Modul 4SELLERS für eBay steht Ihnen auf Basis eines bestehenden Softwarepflegevertrags zur Verfügung. Die Umsetzung der verpflichtenden Anforderungen von eBay auf den 4SELLERS Kundensystemen muss von Ihnen beauftragt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre Bestandskundenabteilung unter projekt@4sellers.de. Weitere Informationen und Hintergründe dazu finden Sie direkt bei eBay
Der neue 4SELLERS Stücklistenkonfigurator ermöglicht es Ihren Kunden, selbstständig die Bestandteile eines Handelssets zu wählen. Insbesondere für Anbieter von komplexen Produkten - welche sich nur in einzelnen Details unterscheiden - bietet die neue Entwicklung eine Reihe von Arbeitserleichterungen und neuen Verkaufschancen.
Artikel, die durch die Kombination ihrer unterschiedlichen Optionen zu einer großen Produktvielfalt führen, können durch den Konfigurator automatisch generiert und sehr viel einfacher gepflegt werden. So können beispielsweise in einem Set von LED Leuchten die entsprechenden Widerstände passend zur benötigten Spannung gewählt werden. Damit lassen sich Set-Angebote übersichtlicher gestalten und individuelle, maßgeschneiderte Angebote erzeugen.
Der Kunde wird in der Praxis durch einen Auswahlpfad (Entweder/Oder - Verknüpfungen) geführt so dass auch Zusammenhänge bei der Auswahl einzelner Artikel abgebildet werden können. Besteht beispielsweise ein Gartenmöbelset aus einem Tisch und 4 Stühlen, könnte dann nach der Auswahl der Stühle noch eine Auswahl an passenden Sitzauflagen angezeigt werden.
Bei der Artikelwahl können sowohl Mengen, als auch eventuelle Preisvariationen vermerkt werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Artikel als Pflichtartikel zu markieren, die dann automatisch in den Warenkorb übernommen werden müssen, wenn eine entsprechende Vorauswahl erfolgt ist.
Da die Vielzahl der möglichen Kombinationen nicht einzeln angelegt werden müssen, ist der Aufwand zur Erzeugung und zur Preispflege erheblich reduziert. Die vollkommene Integration des Stücklistenkonfigurators in die 4SELLERS Plattform erlaubt dem Kunden individuelle Konfigurationsmöglichkeiten über den 4SELLERS Webshop oder auch über das eBay Check-Out Redirect unter ständiger Beachtung von Preis und Verfügbarkeiten im Lager. Dabei muss für den Setartikel kein eigener Lagerbestand geführt werden, da immer die Verfügbarkeiten der Einzelartikel geprüft werden.
Weitere Informationen zum Stücklistenkonfigurator können Sie jederzeit unter kundenbetreuung@4sellers.de erfragen. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Die logic-base GmbH ist deutschlandweit einer der führenden Anbieter für ganzheitliche Unternehmenslösungen speziell für die Bedürfnisse des Versand- und Online-Handels. Vom 29. bis 30. September 2010 stellt Ihnen logic-base auf der Mail Order World in Wiesbaden die neuesten Entwicklungen und Erweiterungen seiner E-Commerce Komplettlösung 4SELLERS in Halle 4 auf dem Stand 454 vor.
Welche Mehrwerte 4SELLERS speziell Ihrem Online- und Versandhandel bieten könnte zeigen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch auf der Messe. Die E-Commerce Spezialisten von 4SELLERS freuen sich auf Ihren Besuch am Messestand in Halle 4 Stand 454. Konkrete Gesprächstermine können Sie bereits jetzt schon direkt unter kundenberatung@4sellers.de vereinbaren. Für Interessenten stellen wir hierfür gerne ein begrenztes Eintrittskartenkontingent zur Verfügung.
Flexibilität und Anpassbarkeit sind schon heute herausragende Merkmale der Sage Office Line, dem "Herzstück" von 4SELLERS. Diese Flexibilität haben wir konsequent fortgeführt in Richtung Individualisierbarkeit der Arbeitsabläufe am Arbeitsplatz. Dies erfolgt mit Hilfe unseres neuen Aufgaben-Center, welches die einfache Erstellung von Bildschirmauskünften und Aufgabenlisten ermöglicht. Mit den Aufgabenlisten erhält der Benutzer die zur Erfüllung seiner täglichen Aufgaben wichtigen Informationen auf einen Blick dargestellt und kann die nachfolgenden Bearbeitungsfunktionen direkt mit einem Mausklick auslösen. Der Benutzer erhält einen besseren Überblick und erfährt eine deutliche Arbeitserleichterung.
Oftmals müssen Anwender zur Erledigung Ihrer täglichen Arbeit Informationen aus verschiedenen Bereichen der Sage Office Line suchen und sammeln, um eine Aufgabe zu erledigen. Eine Verringerung von Arbeitsschritten konnte bisher nur durch eine aufwendige AddIn Programmierung erreicht werden.
Das Sage Aufgaben-Center nutzt den aufgabenorientierten Ansatz, der die Brücke schlägt zwischen der Automatisierung von Geschäftsprozessen und der individuellen Abläufen. Aufgabenlisten, sogenannte ToDo-Listen, lassen sich aus dem Datenmodell der Office Line durch den versierten Anwender oder unter Einbeziehung des Sage Partners sehr leicht zusammenstellen. Mehrere dieser vorgefertigten Auskünfte werden bereits im Standard mit dem Aufgaben-Center ausgeliefert. Darüber hinaus kann der Anwender die flexible Benutzeroberfläche auf seine ganz persönlichen Wünsche anpassen. Per Drag&Drop lassen sich Spalten aus der Übersicht entfernen, neue Spalten einfügen, vergrößern und in der Reihenfolge verschieben. Einfache Regeln und Filtermöglichkeiten gestatten es wichtige Informationen farblich hervorzuheben. Werden Spalten aus der Tabellensicht in den Kopf Bereich verschoben, so können Übersichten leicht gruppiert und Zwischensummen gebildet werden. Die erzeugten Übersichten lassen sich direkt als Report ausgeben oder direkt nach Excel übergeben.
Das Aufgaben-Center stellt darüber hinaus, kontextsensitiv, beliebige Bearbeitungsfunktionen der Office Line zur Verfügung. So können die einzelnen ToDo-Einträge der Übersicht direkt bearbeitet werden. Die Anwender werden unterstützt, schneller und sicherer die täglichen Aufgaben zu erledigen.
Über die Aufgaben-Center Konfiguration haben Sie alle installierten Aufgabenlisten im Überblick. Die zentrale Administration ermöglicht Ihnen, neue Lösungen zu erstellen oder Erweiterungen vorzunehmen. Über die Vorlagenverwaltung lassen sich einmal erstellte Informationsbereiche wie z.B. Verkauf, Einkauf usw. als Basis für neue Aufgabenlisten wieder verwenden. Stellen Sie einfach per Drag&Drop Ihre neuen Übersichten zusammen. Sie können dabei auf das komplette Datenschema der Office Line und von Partner Lösungen zurückgreifen. Definieren Sie genauso einfach Filterfenster und legen Sie die Benutzerrechte fest.
Beliebige Funktionen der Office Line wie auch Programmverzweigungen können direkt aus der Listen-Übersicht aufgerufen werden. Alle Funktionsaufrufe der Sage Office Line werden im Standard mitgeliefert. Der Funktionsstamm kann zusätzlich noch um eigene AddIn-Funktionen beliebig erweitert werden. Über den eigenen Formulardesigner lassen sich leicht Erfassungsmasken erstellen. Die nahtlose Integration in die Sage Office Line ermöglicht nicht nur den Aufruf aus dem Regiezentrum heraus. Beliebige Aufrufe aus dem Optionen Menü des jeweiligen Fensters oder über Ereignisse innerhalb der Sage Office Line werden ebenfalls unterstützt.
Quelle: Sage Software GmbH
Erst seit drei Jahren ist Ronald Schäfer gewerblich auf eBay tätig. Nur durch einen Zufall kam der Autofan aus Thüringen auf die Idee, Leuchtdioden auf eBay zu verkaufen. Der Hobbybastler Schäfer hatte vor 3 Jahren versehentlich zu viele Dioden bestellt, und diese daraufhin aus Spaß bei eBay eingestellt. Für Ihn völlig überraschend war dies so erfolgreich, dass daraus ein Geschäftsmodell wurde, dessen Erfolg mit der Wahl zum „eBay Unternehmer des Jahres 2009“ einen Höhepunkt erreicht hat.
Natürlich ist dieser Erfolg von Ronald Schäfer verbunden mit viel Kompetenz, einem enormen Fleiß, Kundenfreundlichkeit und einem guten Marketing. Für den reibungslosen Verkauf seiner Leuchtioden über eBay, Amazon und einen Online-Shop hat sich Ronald Schäfer für die professionelle E-Commerce Komplettlösung von 4SELLERS entschieden.
4SELLERS basiert auf einer zentralen Warenwirtschaft und ermöglicht world-trading-net eine schnittstellenfreie Verwaltung und Abwicklung aller Unternehmensprozesse aus einer einzigen zentralen Datenbank heraus. Natürlich hat Ronald Schäfer dabei dank umfassender Analyse- und Auswertungsmöglichkeiten sein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt fest im Blick. Diese maßgeschneiderte Lösung ermöglicht Ronald Schäfer auch in seiner weiteren Unternehmensentwicklung größtmögliche Flexibilität ohne Wachstumshemmnisse.
Auch in Zukunft hat Ronald Schäfer mit seinem Gespür für den Markt noch Großes vor. Mit dem Team von 4SELLERS im Hintergrund möchte er auch in Zukunft alle Chancen nutzen um die Position seines Unternehmens weiter zu festigen, neue Märkte zu erschließen und Innovationen gemeinsam anzugehen. zum world-trading-net Referenzfilm
Mit dem gezielten und cleveren Einsatz von Produktvideos lässt sich das Einkaufserlebnis für Ihre Kunden deutlich steigern. Das Ergebnis: eine höhere Konversionsrate und mehr Umsatz.
Gemäß dem Sprichwort "Bilder sagen mehr als tausend Worte" läßt sich der Kundennutzen vor allem bei erklärungsbedürftigen Produkten durch bewegte Bilder ideal demonstrieren. So können mittels Video z.B. der Aufbau oder die Installation von Produkten gezeigt werden, dabei können räumliche Aspekte oder Veränderungen und Bewegungen eines Produkts sehr gut vermittelt werden. Zusätzlich können Ihre Webseiten Besucher sich mit Hilfe von Produktvideos leichter für ein Angebot entscheiden, da es in Aktion bzw. Nutzung gesehen wird und so die Produktbeschreibung oder Funktionsweise verstanden wird. Auch Ihre Retourenquote kann dadurch spürbar verringert werden.
Produktvideos lassen sich heutzutage relativ schnell und einfach produzieren. Auch die Kosten für die Produktion halten sich mittlerweile in Grenzen. Einige 4SELLERS Kunden, so wie beispielsweise world-trading-net, setzen bereits seit einiger Zeit auf diese Form der Verkaufsförderung. Grundsätzlich lassen sich alle Varianten an Artikeln in Videos darstellen, jedoch sollten Sie sich sicher sein, dass der Nutzen für Ihren Kunden transportierbar ist.
Möglicherweise ist diese Form der Produktdarstellung auch eine Chance für Sie, Ihre Kunden neugierig zu machen.
Gastbeitrag der IT-Recht-Kanzlei München
Autor: Herr Felix Barth, Rechtsanwalt der IT-Recht-Kanzlei
„Marken” (wie Produktbezeichnungen, Logos, Werbeslogans etc.) sind für Unternehmen von großer Bedeutung, da sie es sind, die das Vertrauen in die Qualität der Produkte oder auch Dienstleistungen eines Unternehmens schaffen. Und das gilt für global player ebenso wie für Kleinunternehmen. Die Vorteile einer Markenanmeldung und der damit verbundenen Möglichkeiten eines wirklich effektiven Rechtsschutzes, werden gerade von den kleineren Unternehmen oftmals nicht hinreichend eingeschätzt.
Im Folgenden werden die 10 wichtigsten Fragen zur deutschen Marke erläutert:
1. Was ist eine Marke?
Unter einer Marke versteht man ein Kennzeichnungsmittel für Produkte und Dienstleistungen. Es muss geeignet sein, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (die so genannte Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion). Auf diese Weise kann der Verbraucher die Produkte und Dienstleistungen einem Unternehmen zuordnen, weiß, wessen Produkte er kauft und konsumiert und kann sie von Konkurrenzangeboten unterscheiden.
2. Wofür kann ich eine Marke anmelden?
Eine Marke kann für jedwede Art von Waren und Dienstleistungen angemeldet werden, die auf dem Markt als Produkte zu gewerblichen Zwecken vertrieben und angeboten werden. Dabei ist es auch möglich, mehrere unterschiedliche Waren und Dienstleistungen zu wählen. In der so genannten Nizzaer Klassifikation findet man diese einzelnen Marken und Dienstleistungen in unterschiedlichen Klassen aufgelistet.
3. Wo kann ich eine deutsche Marke anmelden?
Das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München ist zuständig für die nationalen deutschen Markenanmeldungen. Das DPMA nimmt die Anmeldungen entgegen und führt die Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke im Anmeldeverfahren durch. Das DPMA führt auch das deutsche Markenregister.
4. Welche Art von Marken gibt es?
Im deutschen Rechtssystem gibt es folgende Arten von Marken:
- Wortmarken Dies sind Marken, die aus einem oder mehreren Wörtern bestehen. Hierzu gehören auch Buchstaben- und Zahlenreihenfolgen.
- Bildmarken Dies sind graphische Darstellungen und Logos.
- Wort-/Bildmarken Hier hat die Marke sowohl einen Bild- als auch einen Wortbestandteil.
- Hörmarken Diese Marken sind Zeichen, die ohne sprachlichen Charakter vom Gehör wahrzunehmen sind, wie Klänge, Töne und sonstige Geräusche.
- Dreidimensionale Marken Bekannteste Beispiele hierfür sind wohl der Mercedes-Stern und das Michelin-Männchen.
- Farbmarken Auch reine Farben sind grundsätzlich als Marken eintragungsfähig.
- Kollektivmarken Für die Anmeldung von Kollektivmarken stehen alle oben aufgeführten Markenarten zur Verfügung.
5. Warum überhaupt Markenschutz? Was ist der Vorteil einer Markenanmeldung?
Wenn ein Unternehmer einen Namen bzw. ein sonstiges Zeichen für geschäftliche Zwecke zur Kennzeichnung seiner Produkte nutzt, kann sich mit der Zeit das Kennzeichen zu einem wichtigen Vermögensgegenstand werden, der den Wert des Unternehmens immens steigern kann. Es besteht dann die Gefahr, dass andere Marktteilnehmer als so genannte „Trittbrettfahrer” durch Verwendung des Kennzeichens von dem Erfolg des Kennzeichens profitieren, was wiederum dem eigenen Unternehmen schaden würde. Mit der Eintragung einer Marke entsteht ein ausschließliches Recht an dem Namen bzw. dem Zeichen, welches dem Markeninhaber ermöglich, gegen andere Marktteilnehmer, die das Markenrecht verletzen, vorzugehen, die Markenverletzung damit zu beenden und auch für die Zukunft zu verbieten.
6. Was ist der Vorteil einer deutschen Marke? Wann ist eine deutsche Markenanmeldung empfehlenswert?
Sollte die Geschäftstätigkeit nicht über die Grenzen Deutschlands hinausgehen und ist eine Erweiterung der Geschäftstätigkeit auch nicht in näherer oder fernerer Zukunft beabsichtigt, genügt eine deutsche nationale Markenanmeldung. Vorteile sind vor allem unter dem Kostengesichtspunkt auszumachen, da europäische oder internationale Marken erheblich teurer sind. Da eine deutsche Marke räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist, ist somit das Risiko, mit anderen Marken möglicherweise in Konflikt zu geraten, geringer, da nur solche Marken dafür in Betracht kommen, die in Deutschland Geltung haben.
7. Wie viel kostet eine Markenanmeldung?
Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt EUR 300,-. Davon umfasst sind das amtliche Prüfungsverfahren bis zur Eintragung sowie drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Wünscht man die Anmeldungen weiterer Waren und Dienstleistungen oder beispielsweise eine beschleunigte Prüfung der Anmeldung, kommen noch entsprechend weitere Kosten hinzu.
8. Wer kann eine Marke anmelden?
Anmelder einer Marke kann sowohl eine oder mehrere natürliche Personen sein als auch juristische Personen oder Personengesellschaften.
9. Wie ist der territoriale Schutz der deutschen nationalen Marke?
Eine deutsche nationale Marke entfaltet Ihre Schutzwirkung nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, d.h. die Existenz gleich lautender Marken in anderen Ländern führen nicht zu Markenkollisionen und –verletzungen. Gegen solche Marken kann nicht aus einer deutschen Marke vorgegangen werden.
10. Wie ist das Verhältnis der nationalen deutschen Marke zur europäischen Gemeinschaftsmarke?
Die Systeme der nationalen Marken und das der Gemeinschaftsmarken stehen gleichberechtigt nebeneinander. D.h. dass ein Unternehmen sich frei entscheiden kann, ob es eine nationale Marke oder eine Gemeinschaftsmarke anmelden möchte. Der Grundsatz, dass das ältere Schutzrecht Vorrang vor dem jüngeren hat, gilt gleichermaßen zwischen den nationalen und gemeinschaftlichen Systemen, d.h. aus einer älteren nationalen Marke kann man gegen eine Gemeinschaftsmarke, die die nationale Marke tangiert, vorgehen und umgekehrt.
Steht der Wunsch, ein Zeichen markenrechtlich schützen zu lassen, fest, drängen sich im Rahmen der Markenanmeldung regelmäßig folgende Fragen auf:
1. Wie melde ich eine Marke an?
Die Anmeldung erfolgt durch die Einreichung eines schriftlichen Antrags beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. Es sind alle für die Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen einzureichen. Sollte der Antrag lückenhaft sein und Angaben und Unterlagen fehlen, so ist die Anmeldung möglicherweise nicht wirksam und der Zeitrang der Anmeldung kann möglicherweise nicht berücksichtigt werden, im schlimmsten Fall sogar die Anmeldung ganz zurückgewiesen werden, mit der Konsequenz, dass die Anmeldekosten nicht zurückerstattet werden.
2. Was genau ist bei der Markenanmeldung beim Amt anzugeben und einzureichen?
Folgende Punkte sind beim Antrag unbedingt zu beachten:
- Angaben zum Anmelder: Name und Anschrift
- Angaben zum Vertreter, wenn ein solcher benannt ist: Name und Anschrift
- Wiedergabe der Marke, d.h. bei allen Markenformen außer der Wortmarke muss die graphische Wiedergaben der Marken 4-fach eingereicht werde. Zusätzlich kann man auch noch einen die graphische Wiedergabe auf einem Datenträger einreichen
- Angabe der Form der Marke
- Einreichung eines Verzeichnisses der Waren- und Dienstleistungen, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen (siehe ausführlichere Erläuterungen zu den Fragen 13 und 14)
- Zahlung der Anmeldegebühr. Diese wird mit Einreichung der Anmeldung fällig und muss innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung vollständig gezahlt werden. Folge der nicht rechtzeitigen Zahlung: Die Anmeldung gilt als zurückgenommen.
- Unterschrift des Anmelders bzw. des Vertreters
3. Was ist ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis?
In dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, welches mit der Markenanmeldung einzureichen ist, werden die unterschiedlichen Produkte, für die die Marke stehen soll, aufgelistet. Auf diese Weise wird der Schutzumfang der Marke bestimmt.
4. Muss ich mich für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen entscheiden?
Ja. Im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Anmeldung müssen die Produkte, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen, genau benannt werden, da auf diese Weise der Schutzumfang der Marke bestimmt wird. Dabei hat man sich nach der Nizzaer Klassifikation zu richten, welche die Einordnung der unterschiedlichen Waren und Dienstleistungen in insgesamt 45 unterschiedlichen Klassen vorgibt. Die Produkte müssen also entsprechend den Klassen gruppiert werden, wobei sie numerisch aufsteigend aufgeführt werden müssen. Von der Grundgebühr für eine Markenanmeldung sind insgesamt drei Klassen umfasst. Natürlich können auch weniger Klassen benannt werden, oder auch mehr. Umfasst die Anmeldung mehr als drei Klassen, so ist für jede zusätzliche Klasse eine Gebühr in Höhe von EUR 100,- zu entrichten.
5. Was passiert, wenn ich die Anmeldegebühr nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahle?
Wird die Anmeldegebühr nicht innerhalb der 3-monatigen Zahlungsfrist gezahlt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Die Anmeldung müsste dann erneut durchgeführt werden. Die Zahlungsfrist beginnt im Übrigen mit der Einreichung zu laufen, unabhängig vom Erhalt der Empfangsbescheinigung
6. Was prüft das Markenamt im Anmeldeverfahren?
Das DPMA prüft im Eintragungsverfahren die Eintragungsfähigkeit der Marke, Darunter fällt die generelle Markenfähigkeit des Namens oder Zeichens und die so genannten absoluten Schutzhindernisse. Ist die Eintragungsfähigkeit nicht gegeben, führt dies zur Ablehnung der Markenanmeldung durch das Amt. Es kommt somit gar nicht erst zur Eintragung. Markenfähigkeit liegt vor, wenn eine der zulässigen Markenformen gewählt wurde (siehe Erläuterungen zur Frage 2), d.h. die Marke ist etwas von den Produkten Selbständiges, die vermittelt einen einheitlichen Gesamteindruck und ist generell geeignet, die Produkte, für die sie steht, von den Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden. Unter absoluten Schutzhindernissen versteht man zum einen die graphische Darstellbarkeit der Marke, zum anderen die konkrete Unterscheidungskraft der Marke. Letztere ist nur dann gegeben, wenn durch die Marke eine erkennbare Abgrenzung zu anderen Marken möglich ist. Bei Bildmarken reichen z.B. nicht einfache geometrische Zeichen oder reine Produktabbildungen aus, um diese unterscheidungskräftig zu machen, bei Wortmarken sind es vor allem beschreibende Angaben, deren Eintragung als Marke grundsätzlich verwehrt wird. Beschreibende Angaben sind solche, die zur Bezeichnungen der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren und Dienstleistungen dienen können. Dass derartige Begriffe nicht eingetragen werden, ist mit dem so genannten Freihaltebedürfnis zu begründen. Danach soll jedermann die beschreibenden Angaben im Zusammenhang mit seinen Produkten benutzen können. Ein absolutes Hindernis stellt auch eine Bezeichnung dar, die im allgemeinen Sprachgebrauch üblich geworden ist und daher auch für den allgemeinen Gebrauch freigehalten werden sollen. Des weiteren sind täuschende Bezeichnungen und solche, die gegen die guten Sitten verstoßen, d.h. anstößige und geschmacklose Bezeichnungen nicht eintragungsfähig. Hingegen prüft das DPMA nicht die relativen Schutzhindernisse, d.h. ob bereits ein identisches oder ähnliches Markenzeichen existiert und es deshalb durch die neue Eintragung zu einer markenrechtlichen Kollision kommen könnte, was die Gefahr einer markenrechtlichen Auseinandersetzung in sich birgt.
7. Wie lange dauert das Anmeldeverfahren? Und kann das Anmeldeverfahren auch beschleunigt werden?
Das Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt dauert von der Einreichung des Antrags bis zur Eintragung der Marke durchschnittlich 7–8 Monate. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann ein Antrag auf beschleunigte Prüfung beim Amt gestellt werden. Damit wird eine bevorzugte Prüfung der Anmeldung erreicht. Die Eintragung der Marke kann dann bereits nach 3-5 Monaten erfolgen. Für die beschleunigte Prüfung ist neben der Grundgebühr eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 200,- zu entrichten.
8. Wann tritt der Markenschutz ein?
Der Markenschutz tritt ein mit der Eintragung der Marke. Die Schutzdauer beginnt jedoch schon rückwirkend am Anmeldetag zu laufen, so dass ab diesem Zeitpunkt Markenschutz besteht.
9. Kann man ohne Wohnsitz in Deutschland eine deutsche Marke anmelden?
Ja. Allerdings ist in dem Fall notwendig, dass man sich durch einen im Inland bestellten Anwalt oder durch einen in der EU niedergelassenen Anwalt vertreten lässt. Im letzteren Fall ist dann allerdings noch ein inländischer Zustellbevollmächtigter erforderlich.
10. Kann ich meine Marke nachträglich ändern?
Eine Markenanmeldung kann nur teilweise abgeändert werden. Dies gilt auch nur für das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, dessen ursprünglich eingereichte Fassung beliebig eingeschränkt werden kann. Eine Erweiterung des Verzeichnisses ist allerdings nicht zulässig. Was das Markenzeichen selbst anbelangt, so sind hier nachträgliche Änderungen nicht möglich. Fazit: Eine Markenanmeldung ist mit besonderer Bedacht und Vorsicht anzugehen, da Fehler in der Anmeldung nicht ohne weiteres behoben werden können.
Um erfolgreich Marken anzumelden, ist die Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei anzuraten. Die IT-Recht Kanzlei München bietet einen umfassenden und effizienten Service, wenn es um die Anmeldung und den Schutz von Marken geht. Sie begleitet Markenanmeldungen von der Strategieberatung bis zur Eintragung. Und auch nach der Eintragung unterstützt die IT-Recht Kanzlei den Markeninhaber bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung der Schutzrechtsansprüche.









