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One Stop Shop (OSS) & EU VAT E-Commerce Package

Wichtige Änderungen für Onlinehändler
Fernverkäufe ab dem 01.07.2021

Am 01.07.2021 stehen EU-weit Änderungen bei der Umsatzsteuer und bei grenzüberschreitenden Lieferungen an. Hier ist zu beachten, dass die Lieferschwellen wegfallen und durch eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000€ ersetzt werden. Das bedeutet, dass grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU an Endverbraucher (B2C) – sogenannte Fernverkäufe – ab dem 01.07.2021 im Bestimmungsland versteuert werden müssen, wenn der einheitliche Wert der Lieferschwelle von 10.000 Euro (netto) überschritten wurde.

Hierbei soll eine EU-einheitliche One-Stop-Shop-Mehrwertsteuererklärung für Fernverkäufe eingeführt werden. Der Vorteil ist, dass sich Händler nicht in jedem Land, in dem sich ihre Kunden befinden, registrieren müssen. Als Händler führen Sie für B2C-Fernverkäufe dann nur noch eine einzige OSS-Steuererklärung durch. Sie erfolgt zusätzlich zur inländischen Mehrwertsteuererklärung und hier gilt der entsprechende Mehrwertsteuer-Satz des Wohnsitzlandes des Kunden. Der Verkäufer überweist die Mehrwertsteuer an die heimische Mehrwertsteuer-Behörde, welche die Steuern dann an die entsprechenden Länder weiterleitet.


WICHTIG: Diese Änderungen betreffen alle Onlinehändler. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Steuerberater bezüglich des neuen Meldeverfahrens in Verbindung. Wir bieten Ihnen in Form von einem umgangreichen Umstellungspaket die entsprechende Hilfestellung an, damit Sie für die inkrafttretenden Änderungen gewappnet sind. Eine Buchung des Umstellungspakets und gegebenenfalls eine Sachkontenerweiterung muss bis spätestens 28.05.2021 von Ihnen beauftragt werden!

Im Zusammenhang mit Lagern im Ausland und/oder der Zusammenabeit mit Fulfilment-Dienstleister in Ausland kann es zu Konstellationen bei Belegen kommen, die eine Anpassung des Printings notwendig machen. Hierzu ist ebenfalls eine individuelle Prüfung und ggfs. die entsprechende Umsetzung nötig. Gerne besprechen wir dies mit Ihnen persönlich.


Achtung: Wenn Sie am Fulfillment by Amazon oder anderen Marktplätzen teilnehmen und Ihre Ware auch außerhalb von Deutschland einlagern, dann gelten hier zusätzliche Regeln. Amazon hat seine Händler bereits in einem Schreiben vom 06.04.2021 informiert. 

Generell sind finale Richtlinien und technische Grundlagen zur Umstellung in Bezug auf die Marktplätze noch in der Prüfung und daher auch nicht Bestandteil des Umsetzungspaketes. Hierzu informieren wir Sie kurzfristig separat.

+++ CHECKLISTE OSS +++

  • Bitte setzen Sie sich mit dem OSS und den verschiedenen neuen Gegebenheiten auseinander - Bestenfalls mit Ihrem Steuerberater
     
  • Überlegen Sie, welche verschiedenen Verkaufskonstellationen bei Ihnen auftreten und über Ihr System abgebildet werden
     
  • Stimmen Sie sich mit Ihrer Buchhaltung ab, wie sie die Verbuchungslogik in Zukunft gestalten wollen. Eventuell benötigen Sie hier eine Sachkontenerweiterung.

Welche Komponenten in Ihrer 4SELLERS Umgebung sind betroffen?

Marktplätze / Fulfillment Anbieter:

  • Lieferschwelleneinstellungen
  • Lager in der EU

ERP:

  • Steuersätze
  • Preislisten
  • Steuerkonfiguration
  • Sachkontenkonfiguration
  • Auswertungsmöglicheiten

Shopsystem:

  • Steuersätze
  • Steuerausweis
  • Preislisten
 

 


HINWEIS: Gegebenenfalls ist hier eine Sachkontenerweiterung nötig. Hier ist eine Prüfung und eine etwaige Beauftragung ebenfalls bis spätestens 28.05.2021 notwendig!


 

Wie können wir Sie in der Umsetzung unterstützen?

Umsetzungs-Paket: Umsetzung OSS

  • Erstberatung mit nachfolgender Auswertung als Checkliste
    WICHTIG: Eine gegebenenfalls notwendige Sachkontenerweiterung muss bis hier geklärt sein
    • Umsätze im letzten Geschäftsjahr
    • Bestehenden Steuersätze
  • Konfiguration und Anlage fehlender Steuersätze im ERP und im 4SELLERS | Shopsystem anhand der Checkliste
  • ERP
    • Steuersätze
    • Lieferschwelle
    • MOSS
  • Erstellen einer weiteren Checkliste
    • Abgleich der Festkonten bezüglich Umsatzsteuer zur Anlage der Sachkonten
    • Nachbesprechung der Checkliste ggf. mit Ihrem Steuerberater
  • Anlage der Sachkonten aus der Checkliste des Kunden
  • Verknüpfung von Steuersätzen und Sachkonten im ERP
  • Erstellung eines zeitgesteuerten SQL – Jobs für die Umstellung zum 01.07.2021
  • Testing
  • Testexport der derzeit noch bestehenden MOSS – Auswertung zur Ansicht

Ausgenommen sind folgende Punkte:

  • Individuelle Umsetzungen
  • Individuelle Auswertungen

Ich möchte das OSS-Paket von 4SELLERS beauftragen

Kosten Anpassung/Umstellung:

  • Je Mandant: netto € 1.390.- (Es müssen zwingend alle Mandanten einer Datenbank umgesetzt werden!)

Umsetzungs-Paket: Sachkontenerweiterung

Bitte bedenken Sie, dass eine Verbuchungslogik pro Land mit eigenen Sachkonten nur möglich ist, wenn noch genügend Platz im Kontenrahmen bereit steht. Kommen Sie zu der Erkenntnis, dass dies nicht der Fall ist, dann buchen Sie bitte zusätzlich dieses Paket!


Ich möchte das Sachkontenerweiterungs-Paket von 4SELLERS beauftragen

Kosten Anpassung/Umstellung:

  • Je Mandant: netto € 640.-


Die Inhalte und Informationen wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann von uns keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Aufgrund der Relevanz müssen zwingend Prüfungen und Tests erfolgen. Die Hinweise und Informationen auf dieser Seite stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Stand 21. Mai 2021.

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Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte auch gerne telefonisch an unser Team Support.

+49 (9090) 9494-100

support@4sellers.de